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   VGH Bayern, 03.03.2010 - 2 ZB 09.1725   

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https://dejure.org/2010,71735
VGH Bayern, 03.03.2010 - 2 ZB 09.1725 (https://dejure.org/2010,71735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2010 - 2 ZB 09.1725 (https://dejure.org/2010,71735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2010 - 2 ZB 09.1725 (https://dejure.org/2010,71735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Betrieb einer Spielhalle von 6.00 Uhr bis 5.00 Uhr; Gewerbegebiet; Ausnahme; benachbarte Wohnbebauung; unzumutbare Störung der Umgebung (bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 2 ZB 09.1725
    Dies ist vor allem der Fall, wenn es gemäß § 15 Abs. 1 BauNVO unzulässig ist (vgl. BVerwG v. 17.12.1998 Az. 4 C 16/97 - juris; BVerwG v. 28.2.2008 Az. 4 B 60/07 - juris).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 2 ZB 09.1725
    Dies ist vor allem der Fall, wenn es gemäß § 15 Abs. 1 BauNVO unzulässig ist (vgl. BVerwG v. 17.12.1998 Az. 4 C 16/97 - juris; BVerwG v. 28.2.2008 Az. 4 B 60/07 - juris).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2010 - 2 ZB 09.1725
    Diese Vorschrift schränkt die Zulässigkeit von Vorhaben, die mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans übereinstimmen oder jedenfalls - wie hier - im Wege einer Ausnahme zugelassen werden können, im Einzelfall ein (BVerwG vom 25.1.2007 Az. 4 C 1/06 - juris).
  • OVG Hamburg, 07.06.2012 - 2 E 8/09

    Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung eines Bebauungsplanes - Verstoß

    Ferner ist in Rechnung zu stellen, dass ein im Wege der Ausnahme zulässiges Vorhaben gleichwohl nicht ausnahmefähig ist, wenn es im Einzelfall gegen § 15 Abs. 1 BauNVO verstößt (vgl. VGH München, Beschl. v. 3.3.2010, 2 ZB 09.1725, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 26.8.2009, BauR 2010, 439), so dass noch auf der Genehmigungsebene einem Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets oder unzumutbaren Störungen begegnet werden kann.
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